Werden Unternehmen auf einen anderen Unternehmensträger übertragen und arbeiten die Arbeitnehmer ohne Unterbrechung weiter, ist darauf Acht zu geben, dass den Arbeitnehmern dieselben Rechte, wie
im ursprünglichen Unternehmen, garantiert werden, um ihr Beschäftigungsverhältnis zu sichern. Aus diesem Grund ist die Unternehmensübertragung an ein bestimmtes Verfahren gebunden.
Hierbei gelten folgende Verfahrensgrundsätze:
-
Die Unternehmensübertragung beinhaltet auch die gesamte Übertragung der
Beschäftigungsverhältnisse.
-
Hierbei gehen die Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt der Übertragung ungeschmälert auf das
neue Unternehmen über.
-
Als Zeitpunkt des Übergangs gilt der Zeitpunkt, zu dem der neue Arbeitgeber seine
Geschäftsführungsbefugnisse ausüben kann.
-
Der ehemalige und der neue Arbeitgeber haften als Gesamtschuldner für die vor
Unternehmensübergang begründeten arbeitsrechtlichen Verbindlichkeiten.
-
Arbeitnehmer können dem Unternehmensübergang nicht widersprechen. Sollte sich der
Unternehmensübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer auswirken, so können sie ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche nach dem Unternehmensübergang gegen den neuen Arbeitgeber geltend
machen.
Hier geht es weiter zu dem Verfahren im Einzelnen.