Vertragsinhalt bei Beschäftigung von leitenden Angestellten

 

Beschäftigung von leitenden Angestellten

Leitende Angestellte nehmen im Arbeitsrecht eine besondere Stellung ein. Einerseits unterfallen sie als bezahlte Angestellte dem Arbeitsrecht, andererseits treten sie aber kraft ihrer Funktion als Arbeitgeber auf. Ein leitender Angestellte muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um als leitender Angestellter im Sinne des Arbeitsrechts zu gelten:

  • Verantwortung für die Geschäftsführung
  • Aufsicht über das Unternehmen in Bezug auf
    • finanzielle,
    • technische,
    • organisatorische und
    • wirtschaftliche Entscheidungen des Unternehmens.

Das Beschäftigungsverhältnis eines leitenden Angestellten ist durch folgende Unterschiede im Vergleich zu übrigen Beschäftigungsverhältnissen gekennzeichnet:

  • Unterschiedliche gesetzliche Regelung bezüglich täglicher Arbeitszeit; So finden die Regelungen über den 8-Stunden-Tag und die 5-Tage-Woche auf leitende Angestellte keine Anwendung.
  • Unterschiedliche Regelungen bezüglich der Gehaltszahlung, da für leitende Angestellte die Regelungen bezüglich der Überstunden nicht gelten.

Empfohlener Vertragsinhalt bei Beschäftigung von leitenden Angestellten


Um die Arbeitsrechte der leitenden Angestellten zu sichern und Missverständnisse im Voraus auszuräumen, sollte ein Arbeitsvertrag folgende Punkte beinhalten:

 

  • Personalien der Vertragsparteien,
  • Arbeitsplatz,
  • genaue Beschreibung der Position des leitenden Angestellten unter Hervorhebung der „Geschäftsführungsaufgaben“,
  • ausdrückliche Bezeichnung des Arbeitnehmers als „leitender Angestellter“,
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses,
  • Gehalt,
  • Ansprüche im Fall der vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses,
  • Auflistung der Vergütungsansprüche des leitenden Angestellten,
  • Datum der Gehaltszahlung,
  • Betriebsvereinbarungen, die den leitenden Angestellten betreffen,
  • für den Fall einer Bonuszahlung: klarstellende Regelung, dass es sich dabei um eine leistungsabhängige Gratifikation handelt, die nicht Teil des Gehalts ist.


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