Arbeitgeberpflichten

 

Zu den wichtigsten Arbitgeberpflichten gehären die Meldepflicht und Vergütungspflicht. 

Meldepflicht (vormals: Führung eines Angestelltenregisters)

Bis 2013 (Einführung des digitalen ERGANI-Systems durch das Arbeitsministerium) bestand die Pflicht, ein handgeschriebenes Angestelltenregister zu führen. Die jetzige ERGANI-Datenbank ist mit dem griechischen Arbeitsinspektorat, dem Arbeitsamt und dem Sozialversicherungsträger verbunden. Dies hat Folgendes zur Konsequenz:

  • Der Arbeitgeber muss das Formular E3 schon vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses online übermitteln.
  • Der Arbeitgeber muss das Formular E4 schon vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses online übermitteln.
  • Die Unternehmen, die Schichtarbeit durchführen, sind verpflichtet, eine Übersicht der Arbeitszeit als auch eine Übersicht des Arbeitsplans zu übermitteln.
  • Bei Änderungen der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen neuen Arbeitsplan online zu übermitteln.
  • Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Entlohnung muss diese Änderung innerhalb von 15 Kalendertagen ab Inkrafttreten der neuen Regelung übermittelt werden.
  • 2015 wird die handgeschriebene Auflistung der Abwesenheitszeiten abgeschafft und ebenfalls elektronisch geführt.


Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer zu vergüten. Hierzu lesen Sie hier weiter.