Zu den wichtigsten Arbitgeberpflichten gehären die Meldepflicht und Vergütungspflicht.
Meldepflicht (vormals: Führung eines
Angestelltenregisters)
Bis 2013 (Einführung des digitalen ERGANI-Systems durch das Arbeitsministerium) bestand die Pflicht, ein handgeschriebenes Angestelltenregister zu führen. Die jetzige ERGANI-Datenbank ist mit dem
griechischen Arbeitsinspektorat, dem Arbeitsamt und dem Sozialversicherungsträger verbunden. Dies hat Folgendes zur Konsequenz:
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Der Arbeitgeber muss das Formular E3 schon vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses online übermitteln.
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Der Arbeitgeber muss das Formular E4 schon vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses online übermitteln.
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Die Unternehmen, die Schichtarbeit durchführen, sind verpflichtet, eine Übersicht der Arbeitszeit als auch eine Übersicht des Arbeitsplans zu
übermitteln.
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Bei Änderungen der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen neuen Arbeitsplan online zu übermitteln.
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Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Entlohnung muss diese Änderung innerhalb von 15 Kalendertagen ab Inkrafttreten der neuen Regelung
übermittelt werden.
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2015 wird die handgeschriebene Auflistung der Abwesenheitszeiten abgeschafft und ebenfalls elektronisch geführt.
Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer zu vergüten. Hierzu lesen Sie
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