Ein Arbeitsvertrag enthält darüber hinaus wesentliche Pflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu zählen insbesondere:
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Einhaltung des Arbeitsvertrages,
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Beachtung des Arbeitsplans,
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gewissenhafte Erfüllung der Arbeitspflicht,
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korrekte Verwendung der Sicherheitsausrüstung,
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Unterbindung jedweder missbräuchlicher Nutzung der Sicherheitseinrichtungen an Maschinen, Werkzeugen oder Einrichtungen,
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sofortige Unterrichtung des Arbeitnehmers von Situationen, die eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer
darstellen,
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Zusammenarbeit und Unterstützung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Erfüllung der Auflagen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit
der Arbeitnehmer, die vom Arbeitsinspektorat gefordert sind,
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Zusammenarbeit und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes und sicherer Arbeitsbedingungen, damit diese
kein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen.
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über das Beschäftigungsverhältnis.