Verträge sog. Freiberuflern


Um steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Probleme zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber darauf achten, dass folgende Klauseln schriftlich in einem Vertrag festgelegt werden:

  • exakte Beschreibung der Leistungen des Freiberuflers,
  • Klarstellung, dass der Freiberufler nicht angestellter Arbeitnehmer ist,
  • Klarstellung, dass der registrierte Sitz des Freiberuflers nicht mit dem Sitz des Arbeitgebers identisch ist,
  • für den Fall, dass der Freiberufler 70% seines Jahreseinkommens vom selben Arbeitgeber erwirbt, muss der Vertrag an das zuständige Finanzamt übermittelt werden, sodass der Freiberufler (steuerrechtlich) als angestellter Arbeitnehmer behandelt werden kann.

 

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