Arbeitsvertrag

 

Der Arbeitsvertrag wird meistens bloß mündlich abgeschlossen. Daraufhin folgt die (zwingende) Anmeldung im System des Arbeitsministeriums „ERGANI“ (ΕΡΓΑΝΗ). Obwohl das griechische Recht keine Formerfordernisse für den Abschluss eines Arbeitsvertrages vorsieht, empfiehlt sich dennoch, die wichtigsten Fragen schriftlich zu regeln. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten folgende Punkte jedenfalls schriftlich niedergelegt werden:

  • Stellenbeschreibung,
  • Arbeitszeitenregelung,
  • Überstundenregelung,
  • Bestimmung des Arbeitsortes,
  • Dienstleistungs- oder Werkvertrag.

Für einige Spezialfälle sieht das griechische Arbeitsrecht ferner zwingend eine Schriftform vor:

 

  • Beschäftigung beim griechischen Staat,
  • Beschäftigung in der Hotel-Branche.

 

Unter diesem Link finden sie Auskunft zu dem Inhalt des Arbeitsvertrages.