Beschäftigungsverhältnis

Arbeitszeit

Normalarbeitszeit 

Arbeitszeit ist der Zeitraum, den eine Person mit bezahlter Arbeit verbringt. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes sieht das Gesetz eine Obergrenze vor, bis zu der der Arbeitnehmer beschäftigt werden darf.  

Diese Obergrenze der Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche. Es bleibt den Parteien des Arbeitsvertrages allerdings unbenommen, auf Basis des Arbeitsvertrages eine andere Regelung zu vereinbaren, sofern sie die gesetzlich vorgesehene Obergrenze nicht überschreiten. Das bedeutet, dass in der Privatwirtschaft die Obergrenze der Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt.

 

Sog. Extrastunden

Von dieser Beschränkung der Normalarbeitszeit sieht Gesetz Nr. 3863/2010 eine Ausnahme vor. Hier ist der Arbeitgeber berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen, den Arbeitnehmer über diese Obergrenze von 40 Wochenstunden hinaus zu beschäftigen (sog. Extrastunden). Dazu muss zwischen einer 5- und einer 6-Tageswoche unterschieden werden.

Stundenlohn

5-Tageswoche

6-Tageswoche

100%

0 – 40 h

120%

40 – 45 h

40 – 48 h

Überstunden

Überstunden werden nur berechnet, wenn die oben genannten Extrastunden überschritten werden. Ist sowohl die Normal- als auch die Extraarbeitszeit überschritten und leistet der Arbeitnehmer somit Überstunden, muss der Arbeitgeber ein bestimmtes Verfahren einhalten, damit die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht illegal wird. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:

  • Der Arbeitgeber muss die Überstunden online im ERGANI-System des Arbeitsministeriums melden.
  • Das Unternehmen darf Überstunden nur bei außergewöhnlichem, dringenden Bedarf anordnen.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den höheren Stundenlohn zu bezahlen. Dieser erhöht sich wie folgt: bei bis zu 120 Überstunden pro Jahr um 40%; bei über 120 Überstunden pro Jahr um 60%.

Zur Veranschaulichung soll folgendes Beispiel dienen:

Die Gesamtarbeitszeit eines Arbeitnehmers in einer Woche beträgt 54 Stunden. Der Stundenlohn für die Normalarbeitszeit ist mit EUR 10,00 angenommen. Die Anzahl der Überstunden pro Jahr übersteigt nicht 120.

Stundenlohn

5-Tageswoche

6-Tageswoche

Normalarbeitszeit:

EUR 10,00

40 h

EUR 400

40 h

EUR 400

Extrazeit:

EUR 12,00

5 h

EUR 60

8 h

EUR 96

Überstunden:

EUR 14,00

9 h

EUR 126

6 h

EUR 84

Summe

54 h

EUR 586

54 h

EUR 580

 

Auch hinsichtlich der Abwesenheiten des Arbeitnehmers gibt es einige Besonderheiten zu beachten.