Entsendung

Verfahren bei Entsendung von Arbeitnehmern aus EU-Staaten; Formular A1

Aufgrund des Rahmenvertrages der EU sowie der Verordnungen 883/2004 und 987/2009, darf ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Staat einen Arbeitnehmer von einem Unternehmen mit Sitz in Griechenland unter folgenden Bedingungen entsenden:

  • Zuerst muss das Entsendungsunternehmen, das Empfangsunternehmen und der zu entsendende Arbeitnehmer eine Entsendungsvereinbarung treffen. Diese Vereinbarung muss alle Bedingungen der Entsendung enthalten, insbesondere deren Dauer sowie die Art der Arbeit, die der Grund für die Entsendung ist.
  • Des Weiteren muss ein Arbeitsvertrag zwischen dem Empfangsunternehmen und dem zu entsendeten Arbeitnehmer vorgelegt werden, der insbesondere die Arbeit, die Bezahlung und die Arbeitszeit festlegt.
  • Schließlich muss noch eine Bestätigung (Formular A1) des Ursprungslandes vorgelegt werden, dass der zu entsendende Arbeitnehmer in diesem sozialversichert ist und deshalb von der Sozialversicherungspflicht in Griechenland ausgenommen werden soll. Eine entsprechende Bestätigung (Formular A1) wird in Griechenland von der IKA (Sozialversicherungsanstalt) anerkannt.

 

Steuerliche Behandlung entsendeter Arbeitnehmer 

Der entsendete Arbeitnehmer verliert nicht seinen Status als Arbeitnehmer des entsendenden Unternehmens. Da der entsendete Arbeitnehmer allerdings auch von seinem griechischen Arbeitgeber bezahlt wird, ist er verpflichtet, eine Steuererklärung nicht nur in seinem Ursprungsland, sondern auch in Griechenland abzugeben und nicht nur in seinem Ursprungsland.

 

Hier finden Sie Informationen zu dem Arbeitsvertrag.