Einstellung und Entsendung

Einstellungsverfahren

Hat sich der Arbeitgeber für einen geeigneten Kandidaten entschieden, sind folgende Schritte zu beachten, um die Einstellung abzuschließen:

  • Der Arbeitnehmer muss bei Beschäftigungsbeginn einen gültigen Personalausweis und eine Meldebescheinigung vorlegen. Die Meldebescheinigung kann allerdings auch durch eine Stromrechnung oder einen Steuerbescheid ersetzt werden, sofern sich daraus ergibt, dass der Arbeitnehmer unter der angegebenen Adresse seinen Wohnsitz hat.

  • Der Arbeitgeber muss vor Beschäftigungsbeginn das Beschäftigungsverhältnis im System „ERGANI“ (ΕΡΓΑΝΗ) des Arbeitsministeriums unter Verwendung der Formulare E3 und E4 anmelden (s. unter 4.1.).

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen den Arbeitsvertrag, der die Rechte und Pflichten des jeweiligen Vertragspartners möglichst genau bezeichnet, unterzeichnen.

  • Abschließend eröffnet der Arbeitgeber bei seiner Hausbank für den Arbeitnehmer in dessen Namen ein Gehaltskonto. Soll das Gehalt auf ein anderes Konto überwiesen werden, fallen in der Regel zusätzliche Gebühren an.

Beschäftigung von Ausländern

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Arbeitnehmer aus einem sog. Drittstaat oder aus einem EU-Staat handelt.

a) Stellenbewerber aus einem Drittstaat

Unabhängig davon, ob der Stellenbewerber bereits in anderen EU-Staaten gearbeitet hat und/oder ob er eine Arbeitserlaubnis für einen anderen EU-Staat hat, benötigt er Folgendes:

  • gültigen Arbeitsvertrag, der folgende Punkte zwingend beinhalten muss:

    • Stellenbeschreibung,

    • Gehalt,

    • Arbeitszeit,

    • Beschäftigungsdauer;

  • Aufenthaltserlaubnis (visa) für Griechenland (eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen EU-Staat ist nicht ausreichend und wird auch nicht akzeptiert),

  • Versicherungsbestätigung bei einer griechischen Sozialversicherung,

  • Bescheinigung über den Hauptwohnsitz in Griechenland,

  • Arbeitserlaubnis für Griechenland, die Folgendes beinhalten muss:

  • Aufenthaltserlaubnis,

  • Bestätigung des Arbeitgebers,

  • gültiger Arbeitsvertrag,

  • Bestätigung der Sozialversicherung in Griechenland,

  • Gesundheitsbestätigung eines öffentlichen Krankenhauses.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Stellenbewerber beschäftigen.

Stellenbewerber aus einem EU-Staat

Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Stellenbewerbers aus einem EU-Staat sind:

  • gültiger Arbeitsvertrag, der Auskunft zu folgenden Punkten erteilt:

    • Stellenbeschreibung,

    • Gehalt,

    • Arbeitszeit,

    • Beschäftigungsdauer;

  • Bestätigung über den Hauptwohnsitz in Griechenland,

  • Bestätigung der Sozialversicherung in Griechenland.

 

Hier finden Sie Informationen zu dem Fall der Arbeitnehmerentsendung