Arbeitszeit ist der Zeitraum, den eine Person mit bezahlter Arbeit verbringt. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes sieht das Gesetz eine Obergrenze vor, bis zu der der Arbeitnehmer beschäftigt werden darf.
Diese Obergrenze der Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche. Es bleibt den Parteien des Arbeitsvertrages allerdings unbenommen, auf Basis des Arbeitsvertrages eine andere Regelung zu vereinbaren, sofern sie die gesetzlich vorgesehene Obergrenze nicht überschreiten. Das bedeutet, dass in der Privatwirtschaft die Obergrenze der Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt.
Von dieser Beschränkung der Normalarbeitszeit sieht Gesetz Nr. 3863/2010 eine Ausnahme vor. Hier ist der Arbeitgeber berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen, den Arbeitnehmer über diese Obergrenze von 40 Wochenstunden hinaus zu beschäftigen (sog. Extrastunden). Dazu muss zwischen einer 5- und einer 6-Tageswoche unterschieden werden.
Stundenlohn |
5-Tageswoche |
6-Tageswoche |
100% |
0 – 40 h |
|
120% |
40 – 45 h |
40 – 48 h |
Überstunden werden nur berechnet, wenn die oben genannten Extrastunden überschritten werden. Ist sowohl die Normal- als auch die Extraarbeitszeit überschritten und leistet der Arbeitnehmer somit Überstunden, muss der Arbeitgeber ein bestimmtes Verfahren einhalten, damit die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht illegal wird. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:
Zur Veranschaulichung soll folgendes Beispiel dienen:
Die Gesamtarbeitszeit eines Arbeitnehmers in einer Woche beträgt 54 Stunden. Der Stundenlohn für die Normalarbeitszeit ist mit EUR 10,00 angenommen. Die Anzahl der Überstunden pro Jahr übersteigt nicht 120.
Stundenlohn |
5-Tageswoche |
6-Tageswoche |
|||
Normalarbeitszeit: |
EUR 10,00 |
40 h |
EUR 400 |
40 h |
EUR 400 |
Extrazeit: |
EUR 12,00 |
5 h |
EUR 60 |
8 h |
EUR 96 |
Überstunden: |
EUR 14,00 |
9 h |
EUR 126 |
6 h |
EUR 84 |
Summe |
54 h |
EUR 586 |
54 h |
EUR 580 |
Auch hinsichtlich der Abwesenheiten des Arbeitnehmers gibt es einige Besonderheiten zu beachten.