Diese Art der Beendigung entspricht am ehesten der im deutschsprachigen Raum als „Arbeitgeberkündigung“ bekannten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Dennoch unterscheidet sie sich davon nicht unwesentlich.
Eine sog. „Arbeitgeberkündigung“ muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein:
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer des konkreten Beschäftigungsverhältnisses. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus dem Gesetz und sind in der folgenden Tabelle, die auch für die Einhaltung der Kündigungsfrist relevant ist, dargestellt:
Abfindungshöhe im Fall der ordentlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Gesetz 3863/2010, Art. 74 und Gesetz 3899/2010, Art. 17, Abs. 5
Beschäftigungsdauer |
Abfindung |
Frist |
Beschäftigungsdauer |
Abfindung |
Frist |
bis 12 Monate |
0 |
0 |
15 Jahre |
11 Monate |
4 Monate |
1 Jahr |
2 Monate |
1 Monat |
16 Jahre |
12 Monate |
5 Monate |
2 Jahre |
2 Monate |
2 Monate |
17 Jahre |
13 Monate |
5 Monate |
3 Jahre |
2 Monate |
2 Monate |
18 Jahre |
14 Monate |
5 Monate |
4 Jahre |
3 Monate |
2 Monate |
19 Jahre |
15 Monate |
5 Monate |
5 Jahre |
3 Monate |
3 Monate |
20 Jahre |
16 Monate |
5 Monate |
6 Jahre |
4 Monate |
3 Monate |
21 Jahre |
17 Monate |
6 Monate |
7 Jahre |
4 Monate |
3 Monate |
22 Jahre |
18 Monate |
6 Monate |
8 Jahre |
5 Monate |
3 Monate |
23 Jahre |
19 Monate |
6 Monate |
9 Jahre |
5 Monate |
3 Monate |
24 Jahre |
20 Monate |
6 Monate |
10 Jahre |
6 Monate |
4 Monate |
25 Jahre |
21 Monate |
6 Monate |
11 Jahre |
7 Monate |
4 Monate |
26 Jahre |
22 Monate |
6 Monate |
12 Jahre |
8 Monate |
4 Monate |
27 Jahre |
23 Monate |
6 Monate |
13 Jahre |
9 Monate |
4 Monate |
28 Jahre |
24 Monate |
6 Monate |
14 Jahre |
10 Monate |
4 Monate |
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Zur Veranschaulichung zwei Beispiele:
Beispiel 1: Arbeitnehmer A ist 8 Jahre im selben Unternehmen beschäftigt. Am 28. Februar 2015 kündigt ihm sein Arbeitgeber mit einer Frist von drei Monaten zum 1. Juni 2015.
Ergebnis: Arbeitnehmer A arbeitet bis zum 31. Mai 2015 und erhält dann eine Abfindung in Höhe von 5 Monatsgehältern.
Beispiel 2: Arbeitnehmer A ist 8 Jahre im selben Unternehmen beschäftigt. Am 28. Februar 2015 kündigt ihn sein Arbeitgeber fristlos.
Ergebnis: Arbeitnehmer A erhält drei Monatsgehälter, weil sein Arbeitgeber die dreimonatige „Kündigungs“-Frist nicht eingehalten hat und zusätzlich noch seine Abfindung in Höhe von 5 Monatsgehältern, somit 8 Monatsgehälter insgesamt.
Die Abfindung ist in der Regel sofort und vollständig fällig. Übersteigt sie allerdings sechs Monatsgehälter kann der Arbeitgeber eine Ratenzahlung anbieten.
Weitere Voraussetzungen:
Der Arbeitgeber war ursprünglich verpflichtet, die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses binnen acht Tagen beim zuständigen Arbeitsamt zu melden; dies wurde jedoch durch die Meldungspflicht im ERGANI-System hinfällig.
Werden die formalen Voraussetzungen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber nicht eingehalten, gilt das Beschäftigungsverhältnis als nicht beendet und der Arbeitnehmer hat weiter einen Anspruch auf sein Gehalt. Die Unwirksamkeit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnis hat nur Bedeutung für den Bestand des Beschäftigungs-verhältnisses, unabhängig davon ist zu prüfen, ob ein wirksamer Arbeitsvertrag überhaupt abgeschlossen wurde oder ob es überhaupt einen Arbeitsvertrag gibt. In jedem Fall muss der Arbeitgeber die vorgeschriebene Abfindung zahlen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei unwirksamer Kündigung sowohl den Gehalt zu zahlen hat, als auch die Abfindung. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber sehr daran interessiert, mit dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung zu finden. Daraus erklärt sich auch die relativ starke Verhandlungsposition des Arbeitnehmers.
Hier finden Sie Einzelheiten zu den Besonderheiten bei Arbeitern.