Das griechische Arbeitsrecht unterscheidet noch zwischen Arbeitern und Angestellten. Daraus ergeben sich vor allem bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einige Unterschiede. So sieht das Gesetz überhaupt keine Fristsetzung bei der Kündigung der Arbeiter vor; der Arbeitgeber kann dem Arbeiter also immer fristlos kündigen. Allerdings bleibt es beim Anspruch des Arbeiters auf seine Abfindung und zwar unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis ordentlich oder außerordentlich beendet wurde. Die Abfindungshöhe ergibt sich aus folgender Tabelle:
Abfindungshöhe im Fall der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
(Art. 4 des Tarifvertrages 2004-2005)
Beschäftigungsdauer |
Abfindungshöhe |
2 Monate – 1 Jahr |
2 Tageslöhne |
1 – 2 Jahre |
7 Tageslöhne |
2 – 5 Jahre |
15 Tageslöhne |
5 – 10 Jahre |
30 Tageslöhne |
10 – 15 Jahre |
60 Tageslöhne |
15 – 20 Jahre |
100 Tageslöhne |
20 – 25 Jahre |
120 Tageslöhne |
25 – 30 Jahre |
145 Tageslöhne |
über 30 Jahre |
165 Tageslöhne |
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