Hinsichtlich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses muss zwischen der Kündigung durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschieden werden. Besonderheiten ergeben sich zudem bei der ordentlichen Kündigung auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite.
Durch eine Arbeitnehmerkündigung beendet der Arbeitnehmer das konkrete Beschäftigungsverhältnis. Diese Art der Kündigung ist grundsätzlich an keine Frist oder keinen Termin gebunden, allerdings darf sie nicht zur Unzeit geschehen. In letzterem Fall kann sich der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen.
Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber wird im Griechischen Απόλυση (Entlassung) genannt. Anders als im deutschsprachigen Raum versteht man darunter aber nicht nur eine (fristlose) Entlassung, sondern auch eine (fristgebundene) Kündigung.
Für eine wirksame Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber ein bestimmtes Verfahren einhalten. Deshalb sollten Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und Arbeitgeber das Verfahren sehr genau einhalten, um die – oft gravierende – gesetzlichen Konsequenzen zu vermeiden.