In Griechenland wird der Gehalt grundsätzlich 14 mal jährlich ausbezahlt (12 monatliche Auszahlungen, ein Weihnachtsgeld, sowie ein halbes Gehalt zu Ostern und ein halbes Gehalt im Sommer).
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht oder nicht pünktlich, so stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die den Arbeitnehmer berechtigt – ohne dass sonstige Voraussetzungen vorliegen müssen– sofortige Zahlung zu verlangen und den Arbeitgeber beim Arbeitsinspektorat zu melden. Eine solche Meldung hat zur Folge, dass der Arbeitgeber mit einer Strafe belegt wird und der Staatsanwaltschaft eine Anzeige übermittelt wird.
Sachleistungen wie Laptops, Mobiltelefone oder Firmenautos gehören auch in Griechenland immer häufiger zum Standard. Damit verbunden sind aber einige Risiken.
Hier gilt es zwischen zwei Arten von Sachleistungen zu unterscheiden: einerseits Sachleistungen, die in erster Linie den Bedürfnissen des Unternehmens dienen und dem Arbeitnehmer nur zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten dienen und andererseits Sachleistungen, die eher von Nutzen des Arbeitnehmers sind und als Teil des Gehalts gelten.
Zur Abgrenzung werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen:
Die Frage der Sachleistungen ist oftmals Gegenstand von Gerichtsentscheidungen, da hier regelmäßig Unklarheiten über deren Qualifikation bestehen. Vor allem im Hinblick auf die steuerliche Beurteilung ist es aufgrund der wechselnden gesetzlichen Vorgaben schwierig, eine scharfe Trennlinie zu ziehen.