Vergütungspflicht

Vergütungspflicht

In Griechenland wird der Gehalt grundsätzlich 14 mal jährlich ausbezahlt (12 monatliche Auszahlungen, ein Weihnachtsgeld, sowie ein halbes Gehalt zu Ostern und ein halbes Gehalt im Sommer).

 

Rechtsfolgen verspäteter Zahlung

Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht oder nicht pünktlich, so stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die den Arbeitnehmer berechtigt – ohne dass sonstige Voraussetzungen vorliegen müssen– sofortige Zahlung zu verlangen und den Arbeitgeber beim Arbeitsinspektorat zu melden. Eine solche Meldung hat zur Folge, dass der Arbeitgeber mit einer Strafe belegt wird und der Staatsanwaltschaft eine Anzeige übermittelt wird.

 

Sachleistungen

Sachleistungen wie Laptops, Mobiltelefone oder Firmenautos gehören auch in Griechenland immer häufiger zum Standard. Damit verbunden sind aber einige Risiken.

Hier gilt es zwischen zwei Arten von Sachleistungen zu unterscheiden: einerseits Sachleistungen, die in erster Linie den Bedürfnissen des Unternehmens dienen und dem Arbeitnehmer nur zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten dienen und andererseits Sachleistungen, die eher von Nutzen des Arbeitnehmers sind und als Teil des Gehalts gelten.

 

Zur Abgrenzung werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen:

  • Übersteigt der private Nutzen des Arbeitnehmers an der Sachleistung den beruflichen Nutzen des Arbeitgebers ist sie als Teil des Gehalts zu beurteilen.
  • Dient die Sachleistung unmittelbar der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten des Arbeitgebers oder stellt sie nur eine Aufwandsentschädigung dar, gilt sie eher als eine vom Gehalt unabhängige Sonderaustattung des Arbeitnehmers. Hierbei ist insbesondere maßgeblich, inwiefern die Sachleistung mittelbar oder unmittelbar den beruflichen Zwecken dient. (Beispiel.: Ein Innendienstmitarbeiter erhält einen Firmenwagen, obwohl er keine Dienstfahrten unternehmen muss und auch privat seinen eigenen PKW benutzt.)

Die Frage der Sachleistungen ist oftmals Gegenstand von Gerichtsentscheidungen, da hier regelmäßig Unklarheiten über deren Qualifikation bestehen. Vor allem im Hinblick auf die steuerliche Beurteilung ist es aufgrund der wechselnden gesetzlichen Vorgaben schwierig, eine scharfe Trennlinie zu ziehen.

 

Je nach dem Wesen des Arbeitsvertrages, muss der Arbeitgeber besondere Pflichten beachten. Deren Umriss finden Sie hier.